Die Bescheinigung über die Staatsregistrierung

Die Bescheinigung über die Staatsregistrierung ist die offizielle Urkunde die beglaubigt, daß durchlaufene die Staatsregistrierungsprozedur der Ware (der Stoff, der Material, das Gerät, die Anlage) in vollem Maße zu allen sanitäre und hygienische Normen festgelegte auf dem Territorium der Teilnehmerländer der Euroasiatische Wirtschaftsunion entspricht.

Es ist unmöglich ohne Bestand der ausgestellten Bescheinigung über die Staatsregistrierung für die Waren zur die Prozedur der Staatsregistrierung ist obligatorisch das Übereinstimmungszertifikat (Konformitätserklärung) zu erhalten und gesetzliche Verbreitung dieses Produkt oder den Ware auf dem Territorium der der Euroasiatische Wirtschaftsunion durchzuführen.

Angaben auf Bescheinigungen über die Staatsregistrierung der Produktion werden ins einheitliche Register der Bescheinigungen über die Staatsregistrierung der Produktion, Formierung und Führung eines Registers das wird von der zuständigen Behörde durchgeführt.